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Umbrella Clause
Die Umbrella Clause bezeichnet eine Klausel, nach der bei komplexen M&A-Verträgen mit mehreren Verkäufern zur Vereinfachung die Verkäufer als Einheit gesehen werden. Durch diese Vorgehensweise können später auftretende rechtliche Auseinandersetzungen erleichtert werden.
Undertaking
Mit dem Begriff Undertaking werden besondere vertragliche Verpflichtungen bezeichnet, die Vertragsparteien außerhalb der vertragsüblichen Pflichten übernehmen.
Unfriendly Takeover
Der Unfriendly Takeover ist das Gegenstück zum Hostile Takeover (siehe hierzu auch Hostile Takeover). Während bei einer nicht gewünschten Übernahme das Management im Falle des Unfriendly Takeovers passiv bleibt, wehrt sich das Management beim Hostile Takeover aktiv.
Unternehmenskooperation
Von einer Unternehmenskooperation spricht man, wenn zwei oder mehr Unternehmen freiwillig zusammenarbeiten, dabei allerdings rechtlich selbstständig bleiben. Eine Unternehmenskooperation wird häufig vorgenommen, um Synergien zu erzeugen und als Resultat wirtschaftlich besser aufgestellt zu sein.
Upstream Guarantee
Eine Upstream Guarantee ist eine Garantie, die eine Tochtergesellschaft für eine Muttergesellschaft übernimmt.
Upstream Merger
Der Upstream Merger ist das Gegenstück zum Downstream Merger (siehe hierzu auch Downstream Merger). Dabei handelt es sich um die Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft.
Upstream-Darlehen
Ein Darlehen, welches eine Tochtergesellschaft ihrer Muttergesellschaft gewährt, wird als
Upstream-Darlehen bezeichnet.
US-GAAP
US-GAAP ist eine Abkürzung für United States-Generally Accepted Accounting Principles und bezeichnet den aktuellen Rechnungslegungs-Standard für den US-amerikanischen Kapitalmarkt.
USP
USP ist die Abkürzung für "unique selling proposition". Hiermit ist ein Alleinstellungsmerkmal gemeint, mit dem sich ein Unternehmen von seiner Konkurrenz absetzen kann.