Das EBITDA – eine vernünftige Bewertungsgröße für M&A-Transaktionen?

Das EBITDA – eine vernünftige Bewertungsgröße für M&A-Transaktionen?

Das EBITDA ist bei M&A-Transaktionen insbesondere zur Kaufpreisfindung von großer Bedeutung. Nicht wenige nutzen diese Kennzahl als zentralen Orientierungspunkt, zur Analyse des Unternehmenswertes. Wie alle anderen Schätzfunktionen verbergen sich auch im EBITDA Einschränkungen und Gefahren, die im Rahmen der Kaufpreisfindung zu beachten sind.

Was ist das EBITDA?

Der Begriff EBITDA ist nicht über einen Rechnungslegungsstandard wie IFRS oder US-GAAP geregelt, sondern steht für die englische Bezeichnung: „Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization“ und demzufolge für eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, welche die operative Leistungsfähigkeit vor dem Investitionsaufwand (operativer Gewinn) eines Unternehmens beschreibt.

In der Praxis stellt das EBITDA somit eine solide Bewertungsgrundlage dar, sodass dieses entsprechend als gängiges Bewertungsverfahren genutzt wird, doch gleichwohl ist die Abhängigkeit von diesem sowohl von Verkäufern als auch von Käufern oft recht mangelhaft.

Wann und warum wird das EBITDA zu einem Problem?

Für die Kaufpreisfindung wird das EBITDA bei M&A-Transaktionen sowohl in verbindlichen als auch in unverbindlichen Angeboten verwendet. Bei unverbindlichen Angeboten stellt die Nutzung des EBITDA kein Problem dar, da der enthaltene Kaufpreis bei einer eventuellen Meinungsverschiedenheit nicht gegen die Parteien durchsetzbar ist. Bei verbindlichen Angeboten kann das EBITDA jedoch immer dann für beide Seiten der Transaktion problematisch sein, sobald das erwartete EBITDA des Unternehmens höher oder niedriger ausfällt als ursprünglich erwartet. Für Käufer und Verkäufer, die über ein verbindliches Angebot verhandeln, ist es daher wichtig, die Beschränkungen des EBITDA zu verstehen, bevor dieses zur Schätzung des Wertes oder zur Preisgestaltung eines Unternehmens verwenden wird.

Das EBITDA ist kein Maß für die finanzielle Leistungsfähigkeit, das nach dem GAAP berechnet wird und daher besteht auch kein allgemeiner Konsens über die offizielle Berechnung der Kennzahl, die je nach Rechnungsvorschrift der einzelnen Unternehmen variieren kann. Obwohl es sich um ein allgemein akzeptiertes Maß für die Ertragskraft handelt, kann es daher leicht manipuliert werden, indem die Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens angepasst werden (zum Beispiel über die Grundsätze der Unternehmensrechnung, wie z.B. Gewinnrealisierung, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Rückstellungen, etc.).

Das Ergebnis der EBITDA-Berechnung von verschiedenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften kann damit Unterschiede aufweisen, die zu Reibungen zwischen Käufer und Verkäufer führen. Ein gemeinsames Verständnis über die Definition des EBITDA ist daher enorm wichtig, bevor es zur Bewertung und Preisgestaltung eines Unternehmens verwendet wird.

Wie kann man das Problem mit dem EBITDA lösen?

Um Missverständnisse über den Bewertungsgrundsatz vorab aus dem Weg zu räumen, muss das EBITDA für jeden Einzelfall, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des an der M&A-Transaktion beteiligten Unternehmens, definiert werden. Dabei ist daran zu denken, dass für die Berechnung des EBITDA eine umfassende Analyse der historischen Geschäftstätigkeit sowie eine Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung erforderlich sind. So können beispielsweise technologische Veränderungen in der Branche, Veränderungen wesentlicher Treiber des Geschäfts (wie der Verlust eines Großkunden oder eines Schlüsselmanagers) und viele andere Faktoren dazu führen, dass die historischen Ergebnisse von den zukünftigen Ergebnissen abweichen.

Bei der Betrachtung historischer Jahresabschlüsse versuchen Analysten, die Ergebnisse auf wiederkehrende, vorhersehbare Zahlen ohne Sonder- bzw. Einmaleffekte zu normalisieren. Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, insbesondere eines Klein- oder Familienunternehmens, müssen einige der unten aufgeführten, einmaligen Posten beachtet werden, um das EBITDA zum Zeitpunkt der Preisfindung korrekt zu berechnen.

Erträge oder Aufwendungen, die nicht zu "Fremdvergleichszwecken" getätigt wurden:

  • Das Unternehmen tätigt möglicherweise Geschäfte mit nahestehenden Personen zu Konditionen, die einem Fremdvergleich nicht standhalten (z.B. hohe Rabatte beim Verkauf von Produkten oder überhöhte Preise beim Bezug von Produkten oder Dienstleistungen).
  • Unternehmen mieten die von ihnen genutzten Einrichtungen, von den Gesellschaftern oder anderen Unternehmen im Besitz dieser Gesellschafter, wobei sich die Miete erheblich von marktüblichen Konditionen unterscheiden kann.
  • Eigentümer und nahestehende Personen erhalten häufig überhöhte Gehälter oder sonstige Vergütungen.

Diese Positionen sollten "normalisiert" werden, um das EBITDA so darzustellen, wie das Unternehmen zukünftig geführt wird.

In Anbetracht der oben genannten Risiken ist es wichtig zu beachten, dass andere Methoden als ein EBITDA-Multiplikator für bestimmte Transaktionen besser geeignet sein können.

Sie möchten mehr über alternative Bewertungsmethoden wissen? Dann sprechen Sie uns gerne an.